Schluss mit starren Ferienjobs und wochenlangen Schichten! Hilf Menschen in deiner Nachbarschaft bei kleinen, spontanen Aufgaben – genau dann, wenn du Lust und Zeit hast. Schnell, unkompliziert und direkt bar oder digital vergütet.
Wir möchten Jugendlichen die Hürde und den Druck nehmen, sich für wochenlange Ferienjobs verpflichten zu müssen, nur um ihr Taschengeld aufzubessern.
Ferien und Freizeit sind zur Erholung da. Bei uns musst du keinen gesamten Monat opfern, sondern entscheidest an jedem Tag völlig frei, ob du eine Stunde helfen möchtest.
Ältere Nachbarn oder vielbeschäftigte Familien brauchen oft nur kleine Gefallen im Alltag. Du löst echte Probleme und wirst dafür direkt vor Ort wertgeschätzt.
Ob fürs Freibad, ein neues Spiel oder das nächste Konzert: Verdiene dir spontan dein Extra-Geld dazu – unbürokratisch, sicher und fair.
Warum starre Arbeitsmodelle für Jugendliche oft nicht passen – und wie wir es besser machen.
Starr, bürokratisch und verpflichtend
Spontan, ungebunden und direkt im Viertel
Von Gartenarbeit bis Technikhilfe: Diese leichten Tätigkeiten kannst du spontan übernehmen.
Leichte Hilfsarbeiten im Garten für Nachbarn, die Unterstützung brauchen.
Spaziergänge oder Fütterung von Haustieren in der Nachbarschaft.
Senioren oder kranken Nachbarn den Alltag durch kleine Besorgungen erleichtern.
Dein Digital-Know-how für Nachbarn, die Hilfe mit Smartphone oder PC brauchen.
So einfach ist die Teilnahme für Jugendliche und Auftraggeber im Viertel.
Öffne die Web-App und sieh dir an, welche kleinen Aufgaben in deiner direkten Nachbarschaft anstehen.
Du hast gerade Zeit und Lust? Ein Klick genügt, um dem Auftraggeber unverbindlich zuzusagen.
Erledige die Aufgabe (meist 15 bis 60 Minuten), lerne nette Menschen aus dem Viertel kennen und sammle Erfahrung.
Das Taschengeld wird direkt und fair übergeben oder unkompliziert abgerechnet. Kein Papierkram.
Das Projekt richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für leichte Nachbarschaftshilfe (§ 110 BGB und Jugendarbeitsschutz).
Ausschliesslich leichte, unbedenkliche Gelegenheits-Aufgaben im Rahmen des Taschengeldparagrafen (§ 110 BGB) ohne Gefahrenpotenzial.
Für Jugendliche unter 16 Jahren ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten Voraussetzung zur Teilnahme.
Aufgaben finden ausschließlich in vertrauter Umgebung im eigenen Stadtteil statt, um weite Wege zu vermeiden.
Bei Fragen, Unsicherheiten oder Problemen steht der Projekt-Support Jugendlichen und Eltern jederzeit zur Seite.
Erfahrungsberichte und Neuigkeiten rund um Weststadt Taschengeld
Lade Blogbeiträge...